PsychFor - Gesellschaft für Forensische Aussagepsychologie
PsychFor - Gesellschaft für Forensische Aussagepsychologie

Ziele und Tätigkeiten

Die aussagepsychologische Begutachtung stellt eine komplexe, multimodale, hypothesengeleitete Prüfstrategie dar, die fallspezifisch und individuell zu konzipieren ist. Die Fragestellungen bei aussagepsychologischen Begutachtungen betreffen nicht die Beurteilung der Glaubwürdigkeit einer Aussageperson, sondern die Unterscheidung zwischen erlebnisbasierten Aussagen und Lügen oder (auto/hetero)suggestiv determinierten Aussagen sowie die Abschätzung der Zuverlässigkeit einer spezifischen, im eigenen Erleben begründeten Aussage. Grundsätzlich ist die aussagepsychologische Begutachtung auf alle Arten von Aussagen anwendbar und nicht auf solche zu Sexualdelikten beschränkt.

 

Unser Arbeitsgebiet beinhaltet:

1. Die Erstellung und Erstattung aussagepsychologischer Sachverständigengutachten im Justizauftrag zur Frage der Glaubhaftigkeit von ZeugInnenaussagen, zum Beispiel:

  • bei kindlichen ZeugInnen,
  • bei jugendlichen ZeugInnen,
  • bei erwachsenen ZeugInnen etwa aufgrund intellektueller Leistungsdefizite, psychischer Auffälligkeiten, Persönlichkeitsstörungen,
  • bei spezifischen Fallkonstellationen, etwa multipler Viktimisierung, ZeugInnengruppen, Turbulenzgeschehen, Wiedererinnerung z.B. im Rahmen therapeutischer Interventionen, Widerrufen etc.

2. Die Erstellung und Erstattung von methodenkritischen Stellungnahmen zu Primärgutachten im Auftrag von Gerichten, Staatsanwaltschaften, VerteidigerInnen und NebenklagevertreterInnen.

 

3. Die Erstellung und Erstattung von Zweitgutachten und Obergutachten im Gerichtsauftrag.

 

4. Die Erstellung und Erstattung von Gutachten zur Frage der Glaubhaftigkeit von Einlassungen von Beschuldigten/Angeklagten in Strafverfahren.

 

5. Die Durchführung von Vernehmungs- und Explorationstrainings- sowie Fachvorträgen für verschiedene Berufsgruppen, z.B. für die Fachkommissariate der Polizei u. a. im Aus- und Weiterbildungsinstitut (AIF) in Neuss und für das LKA Düsseldorf, für kirchliche Institutionen, für RichterInnen, RechtsanwältInnen, Beratungsstellen u. a., sowie im Rahmen der Ausbildung psychosozialer ProzessbegleiterInnen gem. § 406g StPO.

 

6. Das Angebot von Vorträgen und Weiterbildungen für verschiedene Berufsgruppen, z.B. Polizei, Staatsanwaltschaft.

 

7. Das Angebot von Supervisionen für forensisch-psychologische Fachteams und Arbeitsgemeinschaften.

 

8. Die Konzeption und Durchführung von Trainings und Beratungsangeboten, insbesondere auf dem Gebiet der Aussagepsychologie, auf der Grundlage psychologischen Wissens und empirischer Forschung.

 

9. Dozententätigkeiten am Institut für Psychologie der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn.



Die Gründerinnen der Gesellschaft, langjährig hauptberuflich als aussagepsychologische Sachverständige tätig, und die Gesellschaftsmitglieder sind Fachpsychologinnen für Forensische Aussagepsychologie (PsychFor). In Abgrenzung zu anderen verbands-, vereins- oder institutsinternen oder auch übergreifenden Zertifizierungen, die eine allgemeine rechtspsychologische Ausbildung dokumentieren sollen, indiziert der Titel "Fachpsychologe/in für Forensische Aussagepsychologie (PsychFor)" die Spezialisierung der betreffenden Sachverständigen auf dem Gebiet der aussagepsychologischen Begutachtung. Dies dient der Transparenz für juristische AuftraggeberInnen.

 

Folgende Grundsätze gewährleisten die fachpsychologische Qualitätssicherung und gelten deshalb als Voraussetzung für eine Mitgliedschaft in der Gesellschaft für Forensische Aussagepsychologie (PsychFor):

  • Studium der Rechtspsychologie mit Diplom/Master  (oder postgraduale aussagepsychologische Ausbildung).
  • Nachweis regelmäßiger Teilnahme an Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen zum Thema Aussagepsychologie.
  • Berufliche Spezialisierung auf dem Gebiet der Aussagepsychologie.
  • Verpflichtung zur Einhaltung wissenschaftlicher Standards und Prinzipien sowie Beachtung berufsethischer Normen.
  • Orientierung an den jeweils aktuellen juristischen Richtlinien und Anforderungen an psychologische Sachverständige.
  • Regelmäßiger konsiliarischer Austausch und kollegiale Supervision/Intervision im Rahmen eines Fachteams.
  • Kooperation und interdisziplinärer Erfahrungsaustausch.
  • Spezielle Kenntnisse und praktische Erfahrungen im Bereich der forensischen Aussagepsychologie.
Druckversion | Sitemap
© Hildegard Arz